Global Player MOXIS

Global Player MOXIS
24 Nov 2020
Weltweit nutzen mehrere hundert Kunden MOXIS für elektronische Signaturvorgänge: Global Player auf vier Kontinenten arbeiten in ihren Niederlassungen mit der elektronischen Unterschriftenmappe.

 

Überall in Europa: Deutschland, die Schweiz, Österreich, Italien, Belgien und die Niederlande sind einige der europäischen Einsatzorte von MOXIS. Die wichtigsten Standorte in Übersee sind die USA und China. MOXIS wird auch dort konform zur Rechtslage über das gesamte Branchenspektrum hinweg eingesetzt: Industrie- und Infrastrukturunternehmen, Telekommunikationsanbieter, Personaldienstleister oder auch Handel und Behörden geben ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Geschäftsprozesse digital zu unterschreiben.

„Es gibt keinen international einheitlichen rechtlichen Rahmen für die elektronische Signatur“, sagt Andreas Koller, CEO XiTrust Germany.  „Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass sich MOXIS flexibel den jeweiligen Anforderungen eines Rechtsraums anpasst. So gewährleistet MOXIS für alle Anwender weltweit Planungs- und Investitionssicherheit!“ Elektronische Signaturen sind in fast jedem Industrieland der Welt rechtsgültig und durchsetzbar. Die Gesetze zur elektronischen Signatur sind allerdings von Land zu Land unterschiedlich. „Deshalb ist es ratsam, die Unternehmenspolitik für die elektronische Signatur gemeinsam mit MOXIS zu entwickeln. Unsere Lösung funktioniert überall dort, wo unsere Kunden geschäftlich tätig sind – weltweit, auf vier Kontinenten“, sagt Koller.

 

Internationale Rechtsunterschiede

Im EU-Raum sorgt die eIDAS-Verordnung für den gesetzlichen Rahmen. Dieses Dokument, das offiziell den sperrigen Titel „Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG“ hat, regelt die Anwendung und Gültigkeit elektronischer Signaturen. Anzuwenden ist diese Verordnung seit Mitte 2016. Demnach besitzt nur die qualifizierte elektronische Signatur den Stellenwert einer handschriftlich geleisteten Unterschrift. Im internationalen Vergleich sieht es anders aus. Viele Länder, darunter die USA, Neuseeland, Australien und Kanada, haben minimalistische, weniger strenge Gesetze. Sie erlauben elektronische Signaturen mit wenigen rechtlichen Einschränkungen: Einfache elektronischen Signaturen sind rechtsverbindlich und werden vor Gericht anerkannt – auch wenn diese nach geltendem EU-Recht als nicht qualifiziert betrachtet und rechtlich entsprechend behandelt werden.

Eines aber ist trotz unterschiedlicher Rechtslagen ein weltweit verbindendes Element: Gesetze über elektronische Signaturen erfordern grundsätzlich eine Form der Zustimmung. Für Unternehmen, die MOXIS weltweit nutzen, reicht es aus, eine interne Vereinbarung mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Niederlassung zu treffen. Andreas Koller: „In diesem Fall muss die qualifizierte elektronische Signatur firmenintern in jedem Land akzeptiert werden.“ 

 

Die E-Signatur in den USA und in China

 

USA

Der ESIGN ACT (Electronic Signatures in Global and National Commerce ACT) von 2000 besagt, dass eine Unterschrift in ihrer Rechtswirksamkeit oder Vollstreckbarkeit nicht abgelehnt werden kann, nur weil sie in elektronischer Form geleistet worden ist. Die gesetzlichen Minimalanforderungen an die elektronische Signatur erlauben deren Verwendung für praktisch alle Arten von Vereinbarungen. Es ist jedoch unerlässlich, die vorherige Zustimmung aller involvierten Parteien einzuholen, um Geschäfte entsprechend elektronisch abzuwickeln.

 

China

Artikel 14 des Gesetzes über elektronische Signaturen der Volksrepublik China akzeptiert elektronische Signaturen als rechtmäßig und durchsetzbar, während Artikel 7 und 8 ihre Zulässigkeit regeln. Das chinesische Recht orientiert sich an einer Kombination aus der Richtlinie der Europäischen Union über elektronische Signaturen (eIDAS), sowie an den UNCITRAL-Modellgesetzen und Konventionen der Vereinten Nationen zur elektronischen Kommunikation in internationalen Verträgen. China erkennt einfache elektronische Signaturen als rechtsgültig und durchsetzbar an. Länder, die diesem Modell folgen, geben international aufgestellten Unternehmen die Möglichkeit zwischen verschiedenen Formen von Signaturen zu wählen: Elektronische Unterschriften werden unabhängig von ihrer Qualität bis zum Beweis des Gegenteils als gültig angesehen werden.

 

Ein Unternehmen – 200.000 E-Signaturen jährlich

Doch nicht immer und in allen Signaturvorgängen ist die hochwertigste Form der elektronischen Signatur notwendig. Wo das Geschäftsrisiko als weniger hoch angesehen wird und der Gesetzgeber nichts anderes vorgibt, verwenden viele Unternehmen die einfache elektronische Signatur (SES) für alltägliche Geschäftsvereinbarungen. Ein international aufgestelltes Anwenderunternehmen von MOXIS zeigt beispielhaft, wie die Arbeit mit MOXIS weltweit funktioniert: 1.000 Mitarbeiter*innen in 40 angegliederten Tochterfirmen leisten hier weltweit jährlich 200.000 elektronische Signaturen mit MOXIS. Mit Niederlassungen in Europa, China, Indonesien und USA, ist dieses Unternehmen verpflichtet, die jeweiligen nationalen Anforderungen an die elektronische Signatur zu erfüllen und gleichzeitig die eigene Sicherheits-Policy umzusetzen. „Das ist mit MOXIS möglich, da unsere Softwarelösung alle gängigen Signaturtypen unterstützt“, erläutert Koller. „Die Flexibilität von MOXIS gewährleistet Rechtskonformität, unabhängig davon, in welchem Unternehmenszweig es eingesetzt wird und in welchem Land.“

Entsprechend breit gefächert ist das Einsatzspektrum von MOXIS bei Anwendern weltweit. Eingesetzt im Qualitätsmanagement, dem Vertrieb und dem Einkauf sowie im Bereich Human Resources, wird in Indonesien, China und den USA eine Vielzahl Dokumente mit MOXIS elektronisch signiert – und dies je nach den bereichsspezifischen Anforderungen in jeder Signaturqualität. Mit MOXIS werden auf vier Kontinenten Prüfberichte, Werkszeugnisse, Bestellungen, Zielvereinbarungen sowie Auftragsbestätigungen unterschrieben.

 

Signaturqualität weltweit

MOXIS unterstützt die Mitarbeiter globaler und mittelständischer Unternehmen bei allen Unterschriftsprozessen mit unterschiedlichen Signaturqualitäten, die weltweit akzeptiert sind. Die Signaturverfahren unterscheiden sich nicht, unabhängig davon in welchem Erdteil mit MOXIS unterschrieben wird. Das gilt auch für externe Lieferanten oder Kunden: An jeden Unterzeichner wird eine E-Mail-Anfrage aus MOXIS heraus gesendet. Der Unterzeichner klickt auf den in der E-Mail eingebetteten Link, der den Zugriff auf das Dokument gewährt. Erweiterungen durch eine Zwei-Wege-Authentifizierung sind möglich. Darüber hinaus ist es möglich, auch biometrische Unterschriften in den Prozess einzubeziehen. Um die Sicherheit zu erhöhen, fügen viele Unternehmen eine zweite Form der Unterzeichner-Authentifizierung für sensiblere Dokumente hinzu. In diesem Fall erhält der externe Unterzeichner ein zusätzliches Passwort für den Zugriff auf das Dokument.

Den Schutz des höchsten Risikos und aller Compliance-Anforderungen gewährleistet hingegen nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für die rechtsgültige Unterzeichnung von Dokumenten mit externen Partnern, z. B. in Onboarding-Prozessen. In diesem Fall muss der externe Unterzeichner über eine digitale Identität verfügen. Immer mehr international aufgestellte Unternehmen nutzen für die Signaturprozesse mit externen Kräften die MOXIS-Plattform MEQA: Sie sorgt dafür, dass kein externer Unterzeichner mehr Zugriff auf die firmeneigene MOXIS-Installation benötigt, um seine Unterschrift zu setzen. In jeder Qualität und weltweit.